Die Preise werden in Anlehnung an die gesetzlichen Bestimmungen über
die Vergütung für die Übersetzertätigkeit (§§
8,
11,
12
JVEG) berechnet.
Der Zeilensatz für eine Standardzeile (55 Anschläge) liegt bei
EUR 1,25 bis 1,80 je nach Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes. Die Beglaubigung
pro Dokument kostet EUR 10.
Für Großaufträge kann auf Wunsch ein Pauschalpreis vereinbart
werden.
Bei bestätigten Eilaufträgen (innerhalb von 2 Arbeitstagen oder
über Wochenenden) fällt ein Aufschlag an.
Wenn Sie mir Ihren Text oder ein Muster davon vorab zusenden können,
biete ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag an.
Was den Preis sonstiger schriftlicher Dienstleistungen betrifft, bitte
ich Sie, mich persönlich zu kontaktieren.
Versandbedingungen
Für eine Beglaubigung müssen Sie das Original oder
eine beglaubigte Kopie vorlegen. Sie können mir Ihre zu übersetzenden
Dokumente per Post (Papierform, CD, Diskette) oder in einer E-Mail zusenden
und bestimmen, auf welchem Versandweg Sie die Übersetzung erhalten
möchten.
Beim Postversand berechne ich eine pauschale Postgebühr von EUR 5.
Übersetzungen per E-Mail versende ich gegen Vorkasse. Ansonsten erfolgt
die Bezahlung per Nachnahme.
Dolmetscherdienstleistungen
Die Preise werden in Anlehnung an die gesetzlichen Bestimmungen über
die Vergütung für die Dolmetscherleistungen (§
8 JVEG) berechnet. Der Stundensatz wird für jede Stunde
der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten
berechnet.
Nach Absprache kann ich Ihnen auch ein Tages- oder Halbtageshonorar anbieten.
Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen ein Preisangebot für
meine sonstigen Dolmetscherdienstleitungen machen kann.
Fahrtkostenersatz
Die Fahrtkostenabrechnung richtet sich nach §
5 JVEG. Es bedeutet bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
die tatsächlich angefallenen Kosten und bei Benutzung vom PKW EUR
0,30/gefahrene km.
Aufwandentschädigung §
6 JVEG bildet die Grundlage für die Berechnung der Aufwandentschädigung
(Tage- und Übernachtungsgeld).